Wo bleibt die Kontrolle?
Wo bleibt die Kontrolle?
Der große Kunstskandal des langen Sommers 2022 war der Streit um antisemitische Stereotype auf der Documenta. Nicht erst seit dem Ausstellungsende wird über Konsequenzen diskutiert: Während einzelne Kritiker die Documenta sofort komplett abschaffen wollten, beantragte die AfD im Bundestag, die Documenta immerhin einer »tiefgreifenden Strukturreform« zu unterwerfen – und jegliche Förderung von postkolonialen Projekten einzustellen. Auch andere Parteien und Kulturpolitikerinnen denken über neue Regeln für die weltweit größte Kunstschau nach: Wie kann man in Zukunft Antisemitismus verhindern? Hätte eine Kommission die Ausstellung vorab kontrollieren sollen?
In diese Diskussion platzt jetzt ein 50 Seiten langes, von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtsphilosophen und Verfassungsexperten Christoph Möllers, das der ZEIT vorliegt. Es beschäftigt sich mit dem Problem, wie weit die Kunstfreiheit reicht in einer Republik, in der die Kultur vor allem vom Staat finanziert wird. Und das Gesetz den Staat – zum Glück – dazu verpflichtet, Antisemitismus und Rassismus keinesfalls zu fördern.
Möllers wägt die Gesetze, die bisherige Rechtsprechung und die wissenschaftlichen Argumente gegeneinander ab und entwickelt dabei ein gutes Dutzend luzider Thesen, die zukünftig auch in anderen Problemlagen weiterhelfen könnten: Selbst die politische Kunst unterliege der Kunstfreiheit, Programmentwürfe und die Auswahl von künstlerischem Personal seien vor jeglichem staatlichem Einfluss geschützt. Selbstverständlich dürfe die Regierung die Leitung von Museen und Theatern bestimmen – wenn sie sich dabei künstlerisch beraten lässt. Die Kuratorinnen, Intendanten und Direktorinnen sind trotz Kunstfreiheit keineswegs frei von jeglicher Verantwortlichkeit, sie müssen ihr Tun transparent machen und sich auch scharfer öffentlicher Kritik aussetzen können – ohne diese dann als Zensur abzustempeln.
Die Politiker wiederum können, so Möllers, nicht verantwortlich gemacht werden für die auf einer Ausstellung gezeigte Kunst, dürfen sie doch keinerlei Einfluss auf deren Auswahl nehmen. Und zwar dürfen sie sich nicht einmal indirekt, etwa über die Verwaltungsebene von Kulturinstitutionen, in ästhetische Entscheidungen einmischen. Eine Vorabkontrolle künstlerischer Programme, wie sie etwa für die Documenta gefordert wurde, hält Christoph Möllers deswegen für »grundrechtlich kategorisch ausgeschlossen«.
Das Gutachten widmet sich auch dem umstrittenen BDS-Entschluss des Bundestags von 2019: Damals wurde die BDS-Bewegung, die einen Boykott Israels fordert, als antisemitisch definiert, Unterstützer dieser Bewegung dürften nicht öffentlich gefördert werden. Schon 2020 hatten die Experten festgestellt, dass der Beschluss keine rechtliche Wirkung habe. Würde der BDS-Beschluss angewandt, so Möllers jetzt, verstieße er nach übereinstimmender Rechtsprechung gegen die Meinungsfreiheit. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit schütze die Freiheit der Kunst in manchen Fällen auch antisemitische oder rassistische Tendenzen, solange diese nicht strafrechtlich relevant sind – das sei »der freiheitliche Skandal der grundgesetzlichen Ordnung«.
Die Freiheit der Kunst schützt aber nicht vor jeder staatlichen Einflussnahme. Die Verwaltung müsse, wenn die antisemitische oder rassistische Tendenz eindeutig ist, reagieren, sie müsse die künstlerische Leitung warnen, später öffentlich Gegenposition beziehen und Kunstwerke sogar gegen den Willen der Künstlerinnen und Künstler kontextualisieren. Es gibt, das verdeutlicht Möllers’ Gutachten, keine superglatten Lösungen. Die Spannung bleibt. Mindestens bis zur nächsten Documenta.
Kassel im Juni 2022